
Maklerprovision – Aufteilung zwischen Verkäufer & Käufer
Am 23.12.2020 ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten. Das Bundeskabinett hat neue Regeln zur Maklercourtage bei Immobilienverkäufen beschlossen.
Der Käufer einer Immobilie muss die Maklerprovision nicht mehr alleine tragen; der Verkäufer muss mindestens 50% der Maklerprovision übernehmen.
Diese Regelung befürworten wir sehr, denn wir erbringen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer eine Dienstleistung, und zwar jeweils zu mindestens 100%:
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